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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1. Die BeratungsleistungDie Beratungsleistung wird von mir, Christine Koch, als zertifizierte Ernährungsberaterin, telefonisch, persönlich oder durch Email erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-)schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch Christine Koch auftreten.

§ 2. SchweigepflichtIch bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.

§ 3. ZahlungsbedingungenDie persönliche Beratung ist beim ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen und -leistungen können in bar oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug bzw. spätestens vor dem vereinbarten Termin auf o.g. Konto eingegangen sein.Online-Pakete werden ab dem ersten Tag in einer oder mehreren Raten fällig. Sollte die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin erfolgt sein, ist die Beraterin Christine Koch zu keiner Leistungserbringung verpflichtet.Die Zusammenarbeit kann nach zwei nicht gezahlten Raten gekündigt werden. Die offene Summe kann als Schadensersatz in Rechnung gestellt werden.

§ 4. TerminabsagenSie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per Email oder per SMS geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.

§ 5. Durchführung der ErnährungsberatungGegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Beratung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

§ 6. Schutz des EigentumsSie verpflichten sich, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

§ 7. GewährleistungIch bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

§ 8. HaftungEine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

§ 9. VerhaltensregelnBeide Parteien sichern sich gegenseitig zu, dass sie sich in Calls, Zooms, Seminaren und persönlichen Treffen respektvoll verhalten. Auch anderen Teilnehmern gegenüber, wenn es zu Gruppensitzungen oder Zooms kommen sollte.Anderenfalls behält sich die Organisatorin vor, Teilnehmende von diesen Treffen auszuschließen.

§ 10.SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11. SchlichtungsklauselDie Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

§ 12. Salvatorische KlauselSollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.

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